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Pflegestärkungsgesetze 2017: Entlastung oder Belastung für Betroffene?

30.01.2017

Was Pflege-Betroffene unbedingt beachten sollten, um durch das neue Pflegestärkungsgesetz nicht finanziell benachteiligt zu werden – Fachliche Information gibt es für Bürger in allen Senioren-Residenzen der Alloheim-Gruppe

DÜSSELDORF. Bei den Pflegeleistungen für Betroffene wurde jahrelang heiß über eine ungleiche Verteilung und unzureichende Unterstützung diskutiert. Mit den Pflegestärkungsgesetzen hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das in drei Stufen betroffene Bürger entlasten soll. Ab Januar 2017 treten weitere Aspekte der zweiten Stufe in Kraft.

In Deutschland sind derzeit rund drei Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Um Pflegebedürftige und Angehörige zu entlasten, hat die Bundesregierung die Pflegestärkungsgesetze (PSG) ins Leben gerufen. In Fachkreisen gilt das Förderpaket als die „größte Pflegereform aller Zeiten“. Im Januar 2017 traten nun weitere wichtige Maßnahmen der zweiten Stufe in Kraft, wodurch sich für Pflegebedürftige Menschen zahlreiche Verbesserungen ergeben wie beispielsweise erweiterte Betreuungsleistungen und vor allem finanzielle Entlastung.

So erhalten in erster Linie Menschen mit Demenz künftig die gleichen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung wie dauerhaft körperlich Kranke. Entscheidend wird dann der Grad der Selbständigkeit des Demenzkranken sein, der durch ein neues Begutachtungssystem anhand von sechs Kriterien bestimmt wird. Es geht nicht mehr nur um den körperlichen Unterstützungsbedarf des Betroffenen – eine entscheidende Neuerung, die es künftig leichter macht, die wirklich nötige Unterstützung durch staatliche Leistungen zu erhalten.

Eine weitere grundlegende Neuerung durch das PSG II ist die Neuregelung der Pflegestufen. Die bisherigen drei Klassen wurden abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt. Je höher der Pflegegrad, desto unselbstständiger wird der Betroffene von Gutachtern eingeschätzt und umso mehr Leistungen erhält er von seiner Pflegekasse. Doch es kann im Zuge der Gesetzesänderung auch zu Kürzungen kommen. Damit Betroffene vollumfänglich von den Reformen profitieren können, empfehlen Pflege-Experten sich umgehend zu informieren.

In allen Alloheim Senioren-Residenzen (siehe Standort-Plan) kann man dazu spezielle Beratungsgespräche mit Experten führen, in denen den Bürgern umfassendes Detail-Wissen zu den Neuerungen durch die Pflegegesetzreform erklärt wird.

Betroffene sollten sich somit unbedingt über den künftigen Pflegebedarf von Angehörigen informieren – vor allem in Bezug auf die Pflegestufen, um finanziell nicht schlechter gestellt zu werden.