Ambulante & stationäre Verhinderungs­pflege

Wenn Sie Ihren Angehörigen zu Hause pflegen und für kurze Zeit eine Auszeit benötigen, kümmern wir uns gerne im Rahmen der Verhinderungspflege in unseren stationären Einrichtungen oder durch unsere ambulanten Pflegedienste.

Pflegekraft versorgt Seniorin zeitweise im Rahmen der Verhinderungspflege bei Alloheim Senioren-Residenzen

Sie pflegen Ihren Angehörigen zu Hause und können für einen bestimmten Zeitraum die Pflege nicht selbst leisten? Oder Sie brauchen einfach einmal etwas Zeit für sich? Ob wegen eines notwendigen Krankenhausaufenthalts oder durch einen anstehenden Urlaub: Pflegende können nicht immer für ihren Angehörigen da sein. Wir unterstützen Sie in Form der Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt).

Während Ihrer Abwesenheit kümmert sich entweder unser ambulanter Pflegedienst um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bei Ihnen zu Hause oder wir nehmen ihn für diese Zeit in eine unserer stationären Pflegeeinrichtungen auf. Egal, wofür Sie sich entscheiden – Sie können sicher sein, Ihren Angehörigen in guten Händen zu wissen.

Verhinderungspflege bei Ihnen vor Ort finden

Ersatzpflege in den Pflegeheimen von Alloheim

Im Rahmen der Verhinderungspflege genießen Ihre Angehörigen alle Vorzüge unserer stationären Pflegeeinrichtungen. Dort nimmt er oder sie gemeinsam mit den anderen Bewohnern am Alltag des Hauses teil. Von der Grund- und Behandlungspflege, über die soziale Betreuung bis hin zu weiteren Aktivitäten und Veranstaltungen kann er oder sie dabei alle Leistungen der Residenz in Anspruch nehmen. Es ist uns wichtig, auch die nur vorübergehend bei uns lebenden Menschen voll in unsere Gemeinschaft zu integrieren. Sie erleben dort das abwechslungsreiche Leben in einer Pflegeeinrichtung.

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Optimale pflegerische und medizinische Versorgung rund um die Uhr

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Geschultes Fachpersonal

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Spezielle Betreuungs- und Therapiekonzepte

FAQ zur Verhinderungs­pflege

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege. Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne in der Residenz bei Ihnen vor Ort.

Sie müssen Ihren Angehörigen bereits länger als 6 Monate zu Hause pflegen, um die Verhinderungspflege von der Pflegekasse genehmigt zu bekommen. Außerdem muss mindestens der Pflegegrad 2 bei Ihrem Angehörigen vorliegen.

Aber auch wenn dies nicht der Fall ist und Ihr Angehöriger keinen Pflegegrad hat, versorgen wir ihn gerne bei uns. Dann wird die Verhinderungspflege jedoch nicht von der Pflegekasse bezuschusst.

Weil es manchmal notwendig ist, unerwartet und kurzfristig Ersatz für die Pflegetätigkeit zu Hause zu finden, muss nicht zwingend vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Leistungen der Verhinderungspflege müssen auch nicht im Voraus von der Pflegekasse genehmigt werden. Wichtig ist nur, dass während der Verhinderungspflege alle Belege und Nachweise zu den Aufwendungen gesammelt werden, um sie später bei der Pflegekasse einzureichen.

Anders als die Kurzzeitpflege kann die Verhinderungspflege auch ambulant erfolgen, sofern die eingangs genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch eine Kombination aus beiden Modellen ist problemlos möglich, beispielsweise die Verhinderungspflege nach der zuvor in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege. Sprechen Sie einfach mit uns, wir finden gemeinsam die für Sie und Ihren Angehörigen beste Option.

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Weitere Pflegeangebote

Gerne unterstützen wir Sie und Ihren Angehörigen mit weiteren Pflegeformen.