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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG regelt die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und umweltbezogenen Risiken in unseren Lieferketten.

Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bildet die Basis unseres unternehmerischen Handelns sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette.

Unser Ansatz und unsere Prozesse zur Umsetzung des LkSG sind Teil unseres Verhaltenskodex für Lieferanten. Um sicherzustellen, dass in unserem Unternehmen und entlang der Lieferkette die Anforderungen des LkSG erfüllt werden, haben wir ein Kontroll- und Beschwerdeverfahren implementiert.  

Beschwerdeverfahren nach dem LkSG

Das Verfahren für Beschwerden gemäß dem LkSG gilt für alle Mitarbeitenden der Alloheim Unternehmensgruppe sowie sämtliche externe Personen, die Verstöße im Anwendungsbereich des LkSG melden möchten. Sie deckt den internen Geschäftsbereich sowie Lieferketten von unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten ab.  

Die Richtlinie soll ein effektives Beschwerdeverfahren gemäß den LkSG-Anforderungen gewährleisten und eine klare Struktur für die Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards bieten.

Für die Meldung von Verstößen stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Neben der Kommunikation mit Führungskräften oder dem Compliance Officer steht ihnen auch das Alloheim Hinweisgebersystem zur Verfügung. Das Alloheim Hinweisgebersystem ist rund um die Uhr erreichbar und ermöglicht auch anonyme Meldungen über ein Web-Formular. Es gewährleistet Vertraulichkeit und ermöglicht die wechselseitige Kommunikation mit dem Hinweisgeber.

Die Alloheim Unternehmensgruppe sichert Hinweisgebern zu, dass ihre Meldung keine persönlichen Nachteile mit sich bringt, es sei denn, der Hinweisgeber war am gemeldeten Verstoß beteiligt oder die Meldung erfolgte missbräuchlich.

Bei ausreichenden Anhaltspunkten für Verstöße leitet die Alloheim Unternehmensgruppe unverzüglich Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung ein. Der weitere Prozess umfasst eine Prüfung der Hinweise, Voruntersuchungen, interne Untersuchungen und Befragungen.

Bestätigte Verstöße führen zu angemessenen Maßnahmen zur Behebung und Prävention zukünftiger Verstöße.

Richtlinie Beschwerdeverfahren nach dem LkSG

Hinweisgebersystem

Kontakt

 

Bei Fragen und Anregungen rund um das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Chief Compliance Officer.

Chief Compliance Officer André Stein

André Stein

Chief Compliance Officer
compliance@alloheim.de