Der Umzug in ein Pflegeheim ist für viele Menschen ein schwerer Schritt. Doch ein Unfall im häuslichen Umfeld, eine beginnende Demenz oder Angehörige, die zu weit entfernt wohnen, können einen Umzug ins Pflegeheim notwendig machen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu wissen, welche Kosten für einen Pflegeheimplatz entstehen und welche finanziellen Belastungen auf die Betroffenen zukommen.
Egal ob Kurzzeit- oder Langzeitpflege, die Kosten für die Nutzung eines Pflegeheims setzen sich immer aus den folgenden 4 Bausteinen zusammen:
Pflegebedingte Aufwendungen
Die eigentliche Pflege- und Betreuungsleistung (Körperpflege wie Waschen und Anziehen, Medikamentengab, medizinische Versorgung und die Betreuung durch den Sozialen Dienst mit kognitiver und physischer Aktivierung)
Unterkunft und Verpflegung
Zimmerbereitstellung und das Mobiliar, die Reinigung des Zimmers, Ernährung. Bei Alloheim sind dies frisch gekochte und zubereitete Speisen aus dem eigenen Küchenteam.
Investitionskosten
Ein Umlagebetrag für Gebäude, Instandhaltung, Miete und Ausstattung.
Ausbildungsumlage
Ein kleinerer Betrag zur Finanzierung der Pflegeausbildung.
Von dem ersten Posten übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil. Der Anteil des Zuschusses hängt aber vom jeweiligen Pflegegrad ab.
Seit 2025 gelten monatlich ungefähr folgende Leistungsbeträge für vollstationäre Pflege:
Pflegegrad | Zuschuss der Pflegekasse pro Monat |
|---|---|
| 1 | 131 € |
| 2 | 805 € |
| 3 | 1.319 € |
| 4 | 1.855 € |
| 5 | 2.096 € |
Alles was darüber hinausgeht, also die Posten 2-4 müssen vom Bewohner selbst getragen werden. Diesen Teil bezeichnet man als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), da diese unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad berechnet werden.
Je länger eine Person im Pflegeheim lebt, desto stärker beteiligt sich die Pflegeversicherung am Eigenanteil der Pflegekosten.
Aktuell werden vom pflegebedingten Eigenanteil übernommen:
Aufenthaltsdauer | Zuschlag |
|---|---|
| bis 12 Monate | 15 % |
| 13–24 Monate | 30 % |
| 25–36 Monate | 50 % |
| ab 37 Monaten | 75 % |
Wichtig: Diese Zuschläge beziehen sich nur auf den pflegebedingten Eigenanteil, nicht auf Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.
Bei vielen Menschen im Alter reicht die Rente oftmals nicht aus, um die Eigenanteile für die tägliche Pflege im Pflegeheim zu decken. Dafür gibt es aber in Deutschland Lösungen. Bevor allerdings der Staat unterstützt, müssen die eigenen finanzielle Ressourcen ausgeschöpft werden. Dazu zählen zunächst die eigene Rente oder andere Pensionen. Danach muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden. Falls beides immer noch nicht ausreicht, kann jeder Mensch auch im Alter noch Sozialhilfe beantragen. Dies ist nicht ungewöhnlich und wir bei Alloheim helfen Ihnen hier sehr gerne bei Anträgen.
Die Kinder von Bewohner:innen werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
