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Expertenvortrag: Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Testament

Online-Expertenvortrag am 10. November 2021 um 19 Uhr – Fachanwalt für Erbrecht, Hans-Joachim Boers, gibt Auskunft, wie im Ernstfall der letzte Wille oder Patientenverfügungen auch rechtssicher sind.

02.11.2021

Unterschreiben einer Patientenverfügung

Ob Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung oder Testament: Viele Menschen wünschen sich, dass im Ernstfall ihr letzter Wille respektiert wird. Dafür sind in der Praxis aber vor allem rechtliche Aspekte ausschlaggebend. Für Aufklärung im Paragraphen-Dschungel sorgt jetzt der dritte Online-Vortrag der Alloheim Senioren-Residenzen. Im Zuge der informativen Expertenreihe wird am 10. November 2021 um 19 Uhr Hans-Joachim Boers, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, mit einem verständlichen Vortrag die häufigsten Fehler und Irrtümer zu den Themen „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament“ und die aktuelle Rechtslage erläutern.

Es ist ein sehr sensibles Themenfeld: Durch eine schwere Erkrankung, einen Unfall oder auch in Folge hohen Alters kann jeder Mensch ganz plötzlich in eine Situation geraten, in der er wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten oder seine Wünsche nicht mehr eindeutig zum Ausdruck bringen kann. Was es bei wichtigen Vorsorge-Dokumenten oder auch beim Vererben zu beachten gibt, will der renommierte Essener Fachanwalt Hans-Joachim Boers in einem aufschlussreichen Online-Vortrag deutlich machen. Themenschwerpunkte sind beispielsweise, welche Informationen für den behandelnden Arzt von besonderem Interesse sind, wie konkrete Formulierungen beim Verfassen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aussehen sollten. Aber auch welche Veränderungen aktuelle BGH-Rechtsprechungen für bereits bestehende Dokumente mit sich bringen können.

Mit der Vortragsreihe wollen die Alloheim Senioren-Residenzen interessierten Mitbürgern umfassend zu wichtigen Themen fundiert informieren. Laut Rechtsanwalt Boers haben nach wie vor rund 90 Prozent der Patienten keine gültige Patientenverfügung formuliert. „In so einem Fall entscheiden dann Dritte über das eigene Wohlergehen“, sagt Boers, „ich weise immer wieder darauf hin, dass man Vorsorgemaßnahmen früh genug und rechtzeitig beginnen sollte. Zudem gilt: Auf die richtige Formulierung kommt es an!“

Online-Vortrag anschauen

Den gesamten Vortrag von Herrn Boers können Sie sich hier anschauen und eine Zusammenfassung des Vortrags lesen:

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