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Kurzzeit-Pflegeplätze vor den Ferien reservieren

Pflegende Angehörige sollten sich frühzeitig um Kurzzeitpflegeplätze kümmern, denn schon jetzt steht fest: Die Nachfrage übersteigt das Angebot.

07.06.2022 | Essenheim / Mainz

Fehlende Kurzzeitpflegeplätze sind auch in den kommenden Monaten ein akutes Problem. In der „Nach-Corona-Zeit“ wird in Kürze besonders dieser Mangel für pflegende Angehörige deutlich spürbar. Denn: Auch in Rheinland-Pfalz steht keine ausreichende Zahl an Verhinderungs- oder Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung. Um Familien mit dringendem Bedarf schnell und unbürokratisch helfen zu können, rät die Alloheim Senioren-Residenz in Essenheim Angehörigen, einen absehbaren Platzbedarf zur Ferienzeit schon jetzt zu reservieren.

Pflegende Angehörige, die ihre Urlaube und Termine planen, stellen derzeit eine sehr geringe Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen fest. Das stellt sie vor Herausforderungen, denn: „Bei Reisen, wichtigen Terminen oder bedingt durch einen Ausfall der privaten Pflegeperson sind für viele Familien Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplätze sehr wichtig“, sagt Cornelia Killgen, Einrichtungsleiterin der Alloheim Senioren-Residenz „Domherrengarten“ in der Raiffeisenstraße in Essenheim, „schon jetzt ist absehbar, dass Kurzzeitpflegeplätze zur Ferienzeit kaum oder gar nicht vorhanden sein werden. Darum sollte man sich schon jetzt kümmern.“

Um pflegenden Angehörigen diese Sorge zu nehmen, sind alle freien Plätze deutschlandweit in der Alloheim-Gruppe vernetzt. Cornelia Killgen: „So können wir freie Pflegeplätze vermitteln und bei der Koordination helfen. Auch wenn aktuell bei uns nichts mehr frei sein sollte, suchen wir Alternativen, um zu helfen.“ Liegt zum Beispiel der geplante Urlaubsort innerhalb Deutschlands, ließe sich damit sogar auch einfach und unkompliziert ein freier Platz in der Nähe der Angehörigen an einem deutschen Urlaubsort finden.

Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ist regulär auf 56 Tage im Jahr befristet und setzt das Vorliegen eines Pflegegrades mindestens der Stufe II voraus. Immer dann, wenn Pflegebedürftige zeitweise nicht privat betreut werden können oder beispielsweise einen längeren Krankenhausaufenthalt hinter sich haben, kann man einen Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflegeplatz in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen beteiligen sich dabei an den Kosten. Nahezu alle Alloheim-Einrichtungen bieten Kurzzeitpflege stationär in einer Pflege-Residenz, als mobile Pflege zu Hause oder auch im Rahmen einer Tagespflege an.

Cornelia Killggen rät, sich bereits jetzt um einen freien Pflegeplatz zu bemühen: „Durch den enormen Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen wird es immer schwerer, kurzfristig einen Platz zu bekommen. Besonders bei Familien, die einen Angehörigen gerne in einer Residenz in ihrer Nähe untergebracht haben wollen, besteht dringender Handlungsbedarf.“
Mit einer möglichst frühen Organisation erhöhen die Angehörigen ihre Chancen einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen – und können dann entsprechend planen.