Alloheim mobil Ambulanter Pflegedienst Caroline "Selm"

Ludgeristraße 100
59379 Selm
Ambulanter Pflegedienst Selm im Ärztehaus

Herzlich willkommen

Beim ambulanten Pflegedienst in Selm. Wir sorgen für mehr Lebensqualität durch fachgerechte und freundliche ambulante Pflege – zuhause oder im Betreuten Wohnen.

Darüber hinaus sind wir kompetente Partner im Überleitungsmanagement für Krankenhäuser und für Anbieter von Betreutem Wohnen für Senioren.

Unser ambulanter Pflegedienst ist in Selm und Umgebung für Sie da.

Über uns

Wenn nach einem Krankenhaus-, Reha- oder Pflegeheimaufenthalt noch ambulante Pflege notwendig ist, oder die täglichen Dinge nicht mehr so leicht von der Hand gehen, ist der Ambulante Pflegedienst Selm für Sie oder Ihre Angehörigen der richtige Partner. Unser Team bietet Ihnen eine aktivierende, ganzheitliche Versorgung und ist in Selm und Umgebung gerne für Sie da.

Und im Falle eines Falles haben Sie mit Alloheim direkt einen guten Partner, wenn es zuhause doch nicht mehr geht und der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder in eine Senioren-Wohngemeinschaft ansteht.

Unser Pflegeangebot

Unsere Leistungen

Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen.

Kernfragen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind: “Was kann ein Mensch noch alleine? Wobei benötigt er personelle Unterstützung?“ Je nach Schwere der Beeinträchtigungen hinsichtlich Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, werden Pflegebedürftige einem von fünf Pflegegraden zugeordnet.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über unsere aktuellen Leistungen.

Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad und Privatzahler:

  • Körperpflege wie Waschen, Duschen, Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen, Rasieren
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Aufnahme der Nahrung
  • An- und Auskleiden
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, z.B. für Arztbesuche
  • Allgemeine Betreuung, wie z.B. Begleitung bei Spaziergängen
  • Einsatz von Haushaltshilfen
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft

Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, ärztlich delegierte medizinische Behandlungspflege nach SGB V:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Medikamentengabe
  • Dekubitusbehandlung
  • Injektionen s.c. und i.m.
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Stoma- und Sonden-Versorgung
  • Enterale und parenterale Ernährung
  • Port-Versorgung

Verhinderungs,- Entlastungs- und Urlaubspflege:

Genießen Sie Ihre Zeit und gönnen sich etwas GUTES – wir unterstützen Sie dabei im Rahmen Ihrer gesetzlichen Ansprüche.

  • Auch pflegende Angehörige brauchen einmal Urlaub oder werden krank. Die Organisation einer kurzzeitigen (Urlaubs)vertretung für pflegende Angehörige wird über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI geregelt. Hierfür stehen Ihnen jährlich 1.612,00 € zur Verfügung.
  • Voraussetzung ist eine 6 monatige Pflegezeit und
  • eine bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Diese Leistungen stehen allen Pflegebedürftigen in Höhe von 125,00 Euro monatlich zu. Dies ist eine sog. Sachleistung. Sie kann nur von einem eingetragenen Pflegedienst abgerufen werden. Wir bieten Ihnen in diesem Rahmen:

Unterstützung in der Haushaltsführung

  • Begleitdienste z.B. Arztbesuche, Begleitung zur Fußpflege, Frisör usw.
  • Begleitung bei Spaziergänge
  • Gemeinsame Einkäufe
  • Eis essen gehen oder Kaffee trinken gehen

Die Berücksichtigung von individuellen Wünschen und Gewohnheiten steht im Vordergrund.

Weitere Leistungen:

  • Kostenfreier Beratungsbesuch (Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3, SGB XI) – für Pflegebedürftige, die ausschließlich Geldleistung, das sogenannte Pflegegeld beziehen.
    Für Menschen mit Pflegegrad 1 – 3 wird ein solcher Beratungseinsatz alle 6 Monate von der Pflegekasse gefordert. Für Menschen mit Pflegegrad 4+5 alle 3 Monate. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, damit Sie und ihre Angehörigen so lange wie möglich zu Hause bleiben können.
  • Schulung in der Häuslichkeit – Angehörige von Pflegebedürftigen haben Anspruch auf ausführliche Beratungen in den eigenen vier Wänden gem. § 45 SGB X. Hierfür stehen Ihnen extra geschulte MitarbeiterInnen in den jeweiligen Einrichtungen an Ihrer Seite.
  • Zudem vermitteln wir Ihnen bei Bedarf gerne einen Platz in unserer örtlichen Tagespflege.

Gemeinsam finden wir eine Lösung