Kurzzeitpflege in unseren stationären Einrichtungen

Benötigt Ihr pflegebedürftiger Angehöriger für eine begrenzte Zeit stationäre Pflege? Im Rahmen der Kurzzeitpflege in unseren Senioren-Residenzen bieten wir eine optimale Versorgung und Betreuung.

Seniorin am Empfangsbereich einer Alloheim Senioren-Residenz mit Kurzzeitpflege

Sie können die häusliche Pflege Ihres Angehörigen zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbringen? Dafür kann es viele Gründe geben – ob nach einem Krankenhausaufenthalt oder wegen besonderer Umstände in Ihrem eigenen beruflichen oder privaten Leben. Auch die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes oder durch einen Alltagsbegleiter im häuslichen Umfeld ist für diesen Zeitraum nicht ausreichend? Dann kann Ihnen das Modell der Kurzzeitpflege eine entlastende Hilfestellung bieten.

Kurzzeitpflegeplatz bei Ihnen vor Ort finden

Hilfe für Pflege­bedürftige und Angehörige

Die Kurzzeitpflege ist eine Variante der vollstationären Pflege, in der Pflegebedürftige, die normalerweise im häuslichen Umfeld gepflegt werden, für einen begrenzten Zeitraum in eine Pflegeeinrichtung ziehen. Dafür gibt es zumeist zwei Anlässe:

Intensive Betreuung für Pflegebedürftige

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer kurzfristigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Pflegebedürftigen kann oftmals die bestmögliche pflegerische Versorgung nur in einer Pflegeeinrichtung gewährleistet werden.

Entlastung für Angehörige

Pflegende Angehörige können sich vom fordernden Pflegealltag erholen und neue Kraft für die weitere Versorgung ihres geliebten Menschen sammeln.

Kurzzeitpflege in unseren Senioren-Residenzen

Im Rahmen der Kurzzeitpflege zieht der Pflegebedürftige vorübergehend in eine unserer Senioren-Residenzen ein. Dort genießt er alle Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung unserer Einrichtung. Dabei gehen wir individuell auf Wünsche und Bedürfnisse ein, denn wir möchten, dass sich unsere Bewohner rundum bei uns wohlfühlen.

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Optimale pflegerische und medizinische Versorgung rund um die Uhr

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Geschultes Fachpersonal

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Spezielle Betreuungs- und Therapie­konzepte

FAQ zur Kurzzeitpflege

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kurzzeitpflege. Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne in der Residenz bei Ihnen vor Ort.

Die Gewährung der Kurzzeitpflege durch die Pflegekassen ist abhängig vom Pflegegrad des zu Pflegenden und wird ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst.

Ist Ihr zu pflegender Angehöriger nicht dauerhaft pflegebedürftig (ohne Pflegegrad), sondern braucht Kurzzeitpflege aufgrund einer schweren Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, zahlt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Krankenkasse einen Zuschuss zur Kurzzeitpflege. Hierzu beraten wir Sie gerne in unserer Residenz vor Ort.

Anders als die Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege lediglich als vollstationäre Betreuung möglich und kann nicht ambulant durchgeführt werden.

Allerdings ist auch eine Kombination der Kurzzeitpflegeleistungen mit den Leistungen der Verhinderungspflege möglich, sodass Ihr Angehöriger bei Umwidmung von Kurzzeitpflegeleistungen in Verhinderungspflege auch durch einen mobilen Pflegedienst zuhause oder im Rahmen der Tagespflege betreut werden kann. Auch hierzu beraten wir Sie gerne vor Ort in unserer Einrichtung.

Selbstverständlich können Sie die Kurzzeitpflege (beispielsweise ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1) in unseren Einrichtungen auch als reine private Leistung in Anspruch nehmen.

Kurzzeitpflegeplatz in der Nähe finden

Weitere Pflegeangebote

Gerne unterstützen wir Sie und Ihren Angehörigen mit weiteren Pflegeformen.