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Ausländische Fachkräfte: Dein Neustart in Deutschland

Wir sind stetig auf der Suche nach qualifiziertem Pflegepersonal für unsere Senioren-Residenzen und freuen uns dabei über helfende Hände aus dem Ausland. Steige jetzt bei Alloheim ein!

Ausländische Fachkraft kommt als Pflegefachkraft zu Alloheim

Wir unterstützen Pflege­fach­kräfte aus dem Ausland

Ob aus Serbien, Mexiko, Bosnien oder vielen weiteren Ländern – wir bei Alloheim freuen uns über Bewerbungen von Pflegekräften aus Ländern außerhalb Deutschlands und auch außerhalb der EU. Du hast bereits eine pflegerische Ausbildung im Ausland abgeschlossen und möchtest nun in Deutschland durchstarten? Gerne stehen wir dir jederzeit bei deinem Prozess der beruflichen Anerkennung zur Seite.

Portrait einer Pflegefachkraft aus dem Ausland bei Alloheim

Hilfe bei der Integration in Deutschland

Als ausländische Fachkraft ist es oftmals nicht einfach, sich in einem neuen Arbeitsumfeld und in einem neuen Land zurechtzufinden. Deshalb unterstützen wir dich bei deiner Integration in Deutschland.

Ob es sich um einen nötigen Sprachkurs, die Wohnungssuche, Behördengänge oder die Anerkennung deines Berufsabschlusses in Deutschland handelt – du kannst sicher sein, dass unsere Ansprechpartner dir jederzeit weiterhelfen und zur Seite stehen.

Alloheim bietet dir bei deinem Start im Unternehmen ebenfalls erste Einführungstage, um dir das Leben in Deutschland so nah wie möglich bringen zu können.

Portrait von Stefan Krstic, der als ausländische Fachkraft zu Alloheim ging und jetzt die Weiterbildung zum Pflegedienstleiter macht

Der Weg aus dem Ausland zur Pflege­dienst­leitung bei Alloheim

Engagiert und leidenschaftlich geht Stefan Krstic seiner Arbeit nach: Er liebt es, mit Menschen zu arbeiten, brennt für seinen Beruf und gibt immer 100 Prozent. Seine Weiterbildung ist ihm sehr wichtig, deswegen unterstützt ihn Alloheim dabei, Pflegedienstleiter (PDL) zu werden.

Deine Bewerbung als ausländische Fachkraft bei Alloheim

  • Bitte kontaktiere die Deutsche Botschaft (Konsulat) in deinem Land, da du für eine Arbeit als Altenpfleger in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung benötigst.
  • Dein im Heimatland erworbener Abschluss muss in Deutschland anerkannt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird. Wird die Anerkennung abgelehnt, müssen Anpassungsqualifizierungen durchgeführt werden (Kenntnisprüfung).
    Mehr zur Anerkennung
  • Du musst ausreichende Deutschkenntnisse mitbringen. In der Regel wird ein Sprachniveau von B2 oder B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen verlangt.
  • Lebenslauf 
  • Übersetzung deines Abschlusszeugnisses
  • Theoretische & praktische Stundenübersicht in deiner Ausbildung
  • Arbeitsgenehmigung
  • Defizitbescheid über die erforderlichen Maßnahmen zur Anerkennung deiner Berufsqualifikation
  • Nachweise über Sprachniveau
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege in deinem Herkunftsland
  • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens B1 des europäischen Referenzrahmens)
  • Empathie und Freude an der Arbeit mit Senioren
  • Hohes Maß an Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Belastbarkeit
  • Freude an der Arbeit im Team
  • Einen Arbeitsvertrag in Voll- oder Teilzeit 
  • Individuelle Unterstützung bei der Integration in Deutschland (z.B. Wohnungssuche, Behördengänge, etc.)
  • Unterstützung bei der Suche nach einem Sprachkurs
  • Unterstützung bei der Suche nach Vorbereitungskursen auf die Kenntnisprüfung
  • Hilfe bei der Anerkennung deiner Berufsausbildung
  • Verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Familiäres Arbeitsklima

Anerkennung deines Berufs­abschlusses

Icon Pflegefachkraft aus dem EU-Ausland

Du bist eine Pflegefachkraft aus dem EU-Ausland?

Wenn du eine Pflegefachkraft aus dem EU-Ausland bist, ist die Anerkennung in der Regel deutlich einfacher, als wenn du aus dem Nicht-EU-Ausland kommst. Hier ist besonders wichtig, dass du über die erforderlichen sprachlichen Kenntnisse (B2 oder B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen) verfügst. Gerne helfen wir dir hier bei der Suche nach einem passenden Sprachkurs.

Icon Pflegefachkraft aus einem Nicht-EU-Land

Du bist eine Pflegefachkraft aus einem Nicht-EU-Land?

Wenn du aus einem Land außerhalb der EU nach Deutschland kommen möchtest, gibt es mehrere Dinge zu beachten – abhängig davon, ob dein Abschluss direkt voll oder nicht direkt anerkannt wird:

Die nächsten Schritte

Wird dein Berufsabschluss nicht voll anerkannt, weil theoretische oder praktische Qualifikationen fehlen, kannst du die notwendigen Anpassungsqualifizierungen in Deutschland nachholen.

Das solltest du beachten:

  • Du benötigst ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • Das Visum sollte für mindestens 18 Monate ausgestellt sein
  • Du musst während der Anpassungsmaßnahme als Pflegehilfskraft arbeiten

Wird dein Abschluss als gleichwertig zur Pflegeausbildung in Deutschland eingestuft, wird deine Berufsqualifikation als Pflegefachkraft voll anerkannt und du kannst direkt als Pflegefachkraft in einer unserer Residenzen starten.

Folgendes musst du noch erledigen:

  • Vor der Einreise nach Deutschland:
    bei der deutschen Auslandsvertretung in deinem Heimatland eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland beauftragen
  • Nach deiner Einreise nach Deutschland:
    bei deiner zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der qualifizierten Beschäftigung beantragen

Anerkennung deines Abschlusses in Deutschland

Weitere Informationen zur Anerkennung in Deutschland findest du auf folgenden Seiten:

Anerkennung in Deutschland - Informationsportal der Bundesregierung
Bundesministerium für Forschung und Bildung

Wir helfen dir weiter

Hast du Fragen zu deinem Berufseinstieg in Deutschland? Dann kontaktiere uns gerne per E-Mail an auslandsrecruiting(at)alloheim(dot)de – wir helfen dir weiter!