Alloheim mobil Hattingen

Bismarckstraße 53
45525 Hattingen

Herzlich willkommen

bei Alloheim mobil Hattingen. Wir sorgen für mehr Lebensqualität durch fachgerechte und freundliche ambulante Pflege – zu Hause oder beim Betreuten Wohnen.

Darüber hinaus sind wir kompetente Partner im Überleitungsmanagement für Krankenhäuser und für Anbieter von Betreutem Wohnen für Senioren.

Alloheim mobil Hattingen ist in Hattingen und Umgebung für Sie da.

Gut versorgt zu Hause leben

Wenn nach einem Krankenhaus-, Reha- oder Pflegeheimaufenthalt noch ambulante Pflege notwendig ist, oder die täglichen Dinge nicht mehr so leicht von der Hand gehen, ist Alloheim mobil “Hattingen” für Sie oder Ihre Angehörigen der richtige Partner. Unser Team bietet Ihnen eine aktivierende, ganzheitliche Versorgung und ist in Hattingen und Umgebung gerne für Sie da.

Und im Falle eines Falles haben Sie mit Alloheim direkt einen guten Partner, wenn es zu Hause doch nicht mehr geht und der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung ansteht.

Unser Pflegeangebot

Unsere Leistungen

Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen.

Kernfragen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind: “Was kann ein Mensch noch alleine? Wobei benötigt er personelle Unterstützung?“ Je nach Schwere der Beeinträchtigungen hinsichtlich Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, werden Pflegebedürftige einem von fünf Pflegegraden zugeordnet.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über unsere aktuellen Leistungen.

Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad

  • Körperpflege wie Waschen, Duschen, Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen, Rasieren
  • Ausscheidung (Unterstützung und allgemeine Hilfestellung)
  • Zubereitung der Nahrung
  • Hilfe bei der Nahruungsaufnahme
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten
  • Körper- und situationsgerechtes Lagern
  • Allgemeine Betreuung, wie z.B. Begleitung bei Spaziergängen
  • Einsatz von Haushaltshilfen (Einkaufen/Haushalt/Wäsche)
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft

Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, ärztlich delegierte medizinische Behandlungspflege nach SGB V

  • Medikamentengabe
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Medizinische Einreibung
  • Augentropfen Gabe
  • Wundversorgung / Verbandswechsel
  • Dekubitusbehandlung
  • Injektionen s.c. und i.m.
  • Blutdruck-und Blutzuckermessung
  • Stoma-und Sonden-Versorgung
  • Enterale und parenterale Ernährung

Verhinderungs,- Entlastungs- und Urlaubspflege

Genießen Sie Ihre Zeit und gönnen sich etwas Gutes – wir unterstützen Sie dabei im Rahmen Ihrer gesetzlichen Ansprüche.

Auch pflegende Angehörige brauchen einmal Urlaub oder werden krank. Die Organisation einer kurzzeitigen (Urlaubs)vertretung für pflegende Angehörige wird über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI geregelt. Hierfür stehen Ihnen jährlich 1.612,00 Euro zur Verfügung. Voraussetzung ist eine 6 monatige Pflegezeit und eine bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Diese Leistungen stehen allen Pflegebedürftigen in Höhe von 125,00 Euro monatlich zu. Dies ist eine sog. Sachleistung. Sie kann nur von einem eingetragenen Pflegedienst abgerufen werden. Wir bieten Ihnen in diesem Rahmen:

  • Unterstützung in der Haushaltsführung
  • Fahr- und Begleitdienste z.B. Arztbesuche, Begleitung zur Fußpflege, Frisör usw.
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Gemeinsame Einkäufe
  • Eis essen gehen oder Kaffee trinken gehen

Die Berücksichtigung von individuellen Wünschen und Gewohnheiten steht im Vordergrund.

Weitere Leistungen

  • Für Sie kostenfreier Beratungsbesuch (Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3, SGB XI) – für Pflegebedürftige, die ausschließlich Geldleistung, das sogenannte Pflegegeld beziehen.
  • Für Menschen mit Pflegegrad 1 – 3 wird ein solcher Beratungseinsatz alle 6 Monate von der Pflegekasse gefordert. Für Menschen mit Pflegegrad 4+5 alle 3 Monate. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, damit Sie und ihre Angehörigen so lange wie möglich zu Hause bleiben können.

Gemeinsam finden wir eine Lösung