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Uns ist es wichtig, dass unsere Bewohner ihre Angehörigen sehen und mit ihnen Zeit verbringen können. Oberste Priorität haben dabei die Gesundheit und der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.
12.07.2022 | Marktheidenfeld
Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie sind Besuche in unserer Residenz ausschließlich im Rahmen eines behördlich genehmigten Besuchskonzeptes möglich. Zudem werden die Vorgaben des Landes Bayern umgesetzt.
Unser unternehmensweites Corona-Schutzkonzept umfasst darüber hinaus regelmäßige Schnelltests für Bewohner und Mitarbeiter. Hinzu kommen die durchgeführten Corona-Schutz-Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitern.
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Corona Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Personen ohne vollständige Impfung und Personen, die vollständig geimpft sowie genesen sind, müssen einen negativen Testnachweis vorlegen. Bitte beachten Sie, dass ein PCR-Test höchstens 48 Stunden und ein PoC-Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden vor Ihrem Besuch durchgeführt worden sein darf.
Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch in der Einrichtung die entsprechenden Nachweisdokumente (Testnachweis) mit und zeigen diese dem Personal vor. Wir führen ab sofort keinen Schnelltest mehr für Besucher durch, hierfür gibt es die Testzentren in der Stadt Marktheidenfeld. Sie erhalten in unserer Einrichtung eine Bescheinigung zum Entfall der Testgebühr für diesen Tag des Besuchs.