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Aktuelle Besuchszeiten und -regelungen

Uns ist es wichtig, dass unsere Bewohner ihre Angehörigen sehen und mit ihnen Zeit verbringen können. Oberste Priorität haben dabei die Gesundheit und der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.

01.03.2023 | Hamburg

Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie sind Besuche in unserer Residenz ausschließlich im Rahmen eines behördlich genehmigten Besuchskonzeptes möglich. Zudem werden die Vorgaben des Landes Hamburg umgesetzt. Hinzu kommen die durchgeführten Corona-Schutz-Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitern.

Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Corona Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Testzeiten

Bitte beachten Sie unsere Zeiten für PoC-Testungen:

  • Montag bis Freitag: 09:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

PoC-Testungen sind aktuell Pflicht für alle Besucher.

Nur mit einem negativen Testergebnis können Sie Ihren Angehörigen besuchen. Die Testungen sind für Besucher, die an diesem Tag ihre Angehörigen besuchen wollen, weiterhin kostenlos. Alternativ können Sie aber gemäß den Vorgaben des Bundeslandes ein offizielles, negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Hierzu erhalten Sie in unserer Einrichtung eine Bescheinigung zum Entfall der Testgebühr für diesen Tag des Besuchs. Ergebnisse von selbst durchgeführten Schnelltests berechtigen nicht zum Besuch der Einrichtung.

Besuchsregelungen

  • Halten Sie bitte bei Ihrem Besuch zu allen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
  • Vor Eintritt wird ein freiwilliges Kurzscreening inklusive der Messung Ihrer Körpertemperatur durchgeführt. Zudem sind wir dazu verpflichtet, alle erforderlichen Daten zur Sicherstellung einer Rückverfolgbarkeit aufzunehmen.
  • Sie erhalten Informationen zu Desinfektionsmaßnahmen und Hygienevorgaben, an die Sie sich während des gesamten Besuches halten müssen.
  • Besuchspersonen haben vom Zeitpunkt des Betretens bis zum Zeitpunkt des Verlassens der Gebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Es ist immer der direkte Weg vom Eingang zum Bewohnerzimmer und umgekehrt einzuhalten.
  • In der gesamten Einrichtung gilt die AHAL-Regel.
  • Besucher mit grippeähnlichen Symptomen erhalten keinen Zutritt in die Einrichtung.