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Uns ist es wichtig, dass unsere Bewohner ihre Angehörigen sehen und mit ihnen Zeit verbringen können. Oberste Priorität haben dabei die Gesundheit und der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.
12.07.2022 | Frankfurt/Main
Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie sind Besuche in unserer Residenz ausschließlich im Rahmen eines behördlich genehmigten Besuchskonzeptes möglich. Zudem werden die Vorgaben des Landes Hessen umgesetzt.
Unser unternehmensweites Corona-Schutzkonzept umfasst darüber hinaus regelmäßige Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher. Hinzu kommen die durchgeführten Corona-Schutz-Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitern.
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Corona Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Sie können Ihre Angehörigen zu folgenden Zeiten besuchen:
Davon abweichende Besuchswünsche sind individuell mit der Einrichtung abzustimmen.
Jeder Besuch ist grundsätzlich spätestens am Vortag bis 12:00 Uhr telefonisch in der Einrichtung anzumelden. Für das Wochenende bis spätestens Freitag 12:00 Uhr.
Bei allen Personen wird vor jedem Besuch ein Corona-Schnelltest durchgeführt. Nur mit einem negativen Testergebnis können Sie Ihren Angehörigen besuchen. Die Testungen sind für Besucher, die an diesem Tag ihre Angehörigen besuchen wollen, weiterhin kostenlos. Alternativ können Sie aber gemäß den Vorgaben des Bundeslandes ein offizielles, negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Hierzu erhalten Sie in unserer Einrichtung eine Bescheinigung zum Entfall der Testgebühr für diesen Tag des Besuchs. Ergebnisse von selbst durchgeführten Schnelltests berechtigen nicht zum Besuch der Einrichtung.
Aktuell bieten wir zu folgenden Zeiten kostenfreie Schnelltestes an:
Wir behalten uns vor, aus organisatorischen Gründen Ausweichtermine vorzuschlagen.
Besuche im Bewohnerzimmer sind unter strenger Einhaltung der geltenden Hygieneregeln grundsätzlich noch möglich.
Daneben steht für Besuche das Foyer und ein Besucherzimmer zur Verfügung.
Besuche in voll belegten Doppelzimmern haben zeitversetzt zu erfolgen, sofern beide in dem Doppelzimmer lebenden Personen immobil oder bettlägerig sind. Bei Doppelbelegung ist grundsätzlich nur der Besuch von bis zu zwei Besuchern eines Haushaltes im Bewohnerzimmer gestattet.
Die Nutzung der Gemeinschaftsräume ist grundsätzlich verboten.
Die bisherigen Ausnahmen für weitere, individuelle Besuche (Allgemeinbefinden der Bewohnerin/des Bewohners, palliative Situation etc.) bleiben bestehen.
Das Verlassen der Einrichtung ist stundenweise sowie tageweise (Wochenendbesuche) möglich. Die Empfehlungen des RKI zu Hygiene und Abstandsregeln sind jederzeit vom der Bewohnerin/dem Bewohner eigenverantwortlich einzuhalten und umzusetzen. Die Einrichtung stellt allen Bewohnern den dafür notwendigen MNS zur Verfügung.
Sind außer Haus Spaziergänge und Übernachtungsbesuche mit Angehörigen geplant, so sind diese zu terminieren. Nach Möglichkeit werden die BewohnerInnen von den MitarbeiterInnen vor den Eingang gebracht und dort wieder abgeholt, sodass das Betreten der Einrichtung durch die Gäste nicht notwendig wird.
Bewohner, die länger als einen Tag nicht in der Einrichtung waren, werden an 5 aufeinanderfolgenden Tagen schnellgetestet (üblicherweise 2x in der Woche). Nach einem Krankenhausaufenthalt von mehr als einem Tag wird eine dreitägige Quarantäne veranlasst.