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Uns ist es wichtig, dass unsere Bewohner ihre Angehörigen sehen und mit ihnen Zeit verbringen können. Oberste Priorität haben dabei die Gesundheit und der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.
04.11.2022 | Berlin
Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie sind Besuche in unserer Residenz ausschließlich im Rahmen eines behördlich genehmigten Besuchskonzeptes möglich. Zudem werden die Vorgaben des Landes Berlin umgesetzt.
Unser unternehmensweites Corona-Schutzkonzept umfasst darüber hinaus regelmäßige Schnelltests für Mitarbeiter und Besucher. Hinzu kommen die durchgeführten Corona-Schutz-Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitern.
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Corona Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Zu diesen Zeiten können Sie sich auch in unserer Einrichtung testen lassen, außer zwischen 12:00 und 14:00 Uhr.
Bei allen Personen wird vor jedem Besuch ein Corona-Schnelltest durchgeführt. Nur mit einem negativen Testergebnis und symptomfrei können Sie Ihren Angehörigen besuchen. Die Testungen sind für Besucher, die an diesem Tag ihre Angehörigen besuchen wollen, weiterhin kostenlos. Alternativ können Sie aber gemäß den Vorgaben des Bundeslandes ein offizielles, negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Hierzu erhalten Sie in unserer Einrichtung eine Bescheinigung zum Entfall der Testgebühr für diesen Tag des Besuchs. Ergebnisse von selbst durchgeführten Schnelltests berechtigen nicht zum Besuch der Einrichtung.
Die Durchführung der Testungen erfolgt durch Personen gem. § 5a Abs. 1 IfSG.
Weiterhin ist geregelt:
Zu folgenden Zeiten ist die Rezeption besetzt und Termine können telefonisch sowie persönlich vereinbart werden:
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit von 13-14 Uhr eine Übergabe stattfindet und unter Umständen die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist.
Weiterhin ist geregelt: