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Uns ist es wichtig, dass unsere Bewohner ihre Angehörigen sehen und mit ihnen Zeit verbringen können. Oberste Priorität haben dabei die Gesundheit und der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.
29.06.2022 | Berlin
Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie sind Besuche in unserer Residenz ausschließlich im Rahmen eines behördlich genehmigten Besuchskonzeptes möglich. Zudem werden die Vorgaben des Landes Berlin umgesetzt.
Unser unternehmensweites Corona-Schutzkonzept umfasst darüber hinaus regelmäßige Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher. Hinzu kommen die durchgeführten Corona-Schutz-Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitern.
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Corona Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Zu diesen Zeiten können Sie sich auch in unserer Einrichtung testen lassen, außer zwischen 12:00 und 14:00 Uhr.
Bei allen Personen wird vor jedem Besuch ein Corona-Schnelltest in unserem Haus durchgeführt. Nur mit einem negativen Testergebnis und symptomfrei können Sie Ihren Angehörigen besuchen.
Die Durchführung der Testungen erfolgt durch Personen gem. § 5a Abs. 1 IfSG.
Weiterhin ist geregelt:
Zu folgenden Zeiten ist die Rezeption besetzt und Termine können telefonisch sowie persönlich vereinbart werden:
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit von 13-14 Uhr eine Übergabe stattfindet und unter Umständen die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist.