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Aktuelle Besuchszeiten und -regelungen

Uns ist es wichtig, dass unsere Bewohner ihre Angehörigen sehen und mit ihnen Zeit verbringen können. Oberste Priorität haben dabei die Gesundheit und der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter.

04.11.2022 | Berlin

Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie sind Besuche in unserer Residenz ausschließlich im Rahmen eines behördlich genehmigten Besuchskonzeptes möglich. Zudem werden die Vorgaben des Landes Berlin umgesetzt. 

Unser unternehmensweites Corona-Schutzkonzept umfasst darüber hinaus regelmäßige Schnelltests für Mitarbeiter und Besucher. Hinzu kommen die durchgeführten Corona-Schutz-Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitern.

Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Corona Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Besuchszeiten

  • Dienstag und Sonntag: 09:00-19:00 Uhr (mit Termin, spätestens 2 Tage vorher vereinbaren)
  • Donnerstag: ohne Termin ab 09:00 Uhr
  • Montag, Freitag und Samstag 10:00-18:00 Uhr (mit Termin, spätestens 2 Tage vorher vereinbaren)

Zu diesen Zeiten können Sie sich auch in unserer Einrichtung testen lassen, außer zwischen 12:00 und 14:00 Uhr.

Bei allen Personen wird vor jedem Besuch ein Corona-Schnelltest durchgeführt. Nur mit einem negativen Testergebnis und symptomfrei können Sie Ihren Angehörigen besuchen. Die Testungen sind für Besucher, die an diesem Tag ihre Angehörigen besuchen wollen, weiterhin kostenlos. Alternativ können Sie aber gemäß den Vorgaben des Bundeslandes ein offizielles, negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Hierzu erhalten Sie in unserer Einrichtung eine Bescheinigung zum Entfall der Testgebühr für diesen Tag des Besuchs. Ergebnisse von selbst durchgeführten Schnelltests berechtigen nicht zum Besuch der Einrichtung.

Die Durchführung der Testungen erfolgt durch Personen gem. § 5a Abs. 1 IfSG.

Besuchsregelungen

  • Ein Besuch sollte nach Möglichkeit im Freien stattfinden
  • Besucher meldet sich spätestens 2 Tage vorher telefonisch an
  • Besucher tritt durch den Haupteingang (Schleuse) ein, füllt den Erhebungsbogen aus und bekommt auf freiwilliger Basis die Körpertemperatur kontaktlos gemessen
  • Der Besucher wird in die Hygienemaßnahmen (einschl. Händedesinfektion) eingewiesen
  • Besucher betritt (von außen) das Restaurant/Teststation
  • POC-Schnelltest wird durchgeführt
  • Nach Bekanntgabe des negativen Testergebnisses wird der Besucher durch einen Mitarbeiter zum Bewohner begleitet
  • Nach Ablauf der Besuchszeit verlässt der Besucher auf direktem Weg, unaufgefordert das Haus
  • Das Bewohnerzimmer muss alle zwanzig Minuten für ca. drei Minuten stoßgelüftet werden

Weiterhin ist geregelt:

  • Mitarbeiter können die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen prüfen
  • Übergabe von Geschenken/Wäsche/Lebensmitteln findet nicht direkt statt, die mitgebrachten Gegenstände werden vor Übergabe durch unsere Mitarbeiter desinfiziert
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern ist von Besuchern grundsätzlich einzuhalten, bei Unterschreitung (schieben eines Rollstuhls) sind von beiden Beteiligten FFP2-Masken zu tragen
  • Der Besucher trägt eine FFP2-Maske
  • Der Bewohner trägt nach Möglichkeit eine medizinische Gesichtsmaske
  • Der Bewohner und der Angehörige sind symptomfrei (Erkältungszeichen)
  • Ein Kind besucht einen Bewohner nur in Begleitung eines Elternteils
  • Besucher tragen sich in eine Besucherliste ein und bestätigen schriftlich symptomfrei hinsichtlich von Erkältungszeichen zu sein und Köpertemperatur <37,5°C
  • Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt

Terminvereinbarungszeiten

Zu folgenden Zeiten ist die Rezeption besetzt und Termine können telefonisch sowie persönlich vereinbart werden:

  • Montag - Freitag: 8:00 - 17:30 Uhr
  • Samstag & Sonntag: 10:30 - 15:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass in der Zeit von 13-14 Uhr eine Übergabe stattfindet und unter Umständen die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist.

Besuchsregelungen

  • Ein Besuch sollte nach Möglichkeit im Freien stattfinden
  • Besucher meldet sich spätestens 2 Tage vorher telefonisch an
  • Besucher tritt durch den Haupteingang (Schleuse) ein, füllt den Erhebungsbogen aus und bekommt auf freiwilliger Basis die Körpertemperatur kontaktlos gemessen
  • Der Besucher wird in die Hygienemaßnahmen (einschl. Händedesinfektion) eingewiesen
  • Besucher betritt (von außen) das Restaurant
  • Nach Ablauf der Besuchszeit verlässt der Besucher auf direktem Weg, unaufgefordert das Haus
  • Das Bewohnerzimmer muss alle zwanzig Minuten für ca. drei Minuten stoßgelüftet werden

Weiterhin ist geregelt:

  • Mitarbeiter können die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen prüfen
  • Übergabe von Geschenken/Wäsche/Lebensmitteln findet nicht direkt statt, die mitgebrachten Gegenstände werden vor Übergabe durch unsere Mitarbeiter desinfiziert
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern ist von Besuchern grundsätzlich einzuhalten, bei Unterschreitung (schieben eines Rollstuhls) sind von beiden Beteiligten FFP2-Masken zu tragen
  • Der Besucher trägt eine FFP2-Maske
  • Der Bewohner trägt nach Möglichkeit eine medizinische Gesichtsmaske
  • Der Bewohner und der Angehörige sind symptomfrei (Erkältungszeichen)
  • Ein Kind besucht einen Bewohner nur in Begleitung eines Elternteils
  • Besucher tragen sich in eine Besucherliste ein und bestätigen schriftlich symptomfrei hinsichtlich von Erkältungszeichen zu sein und Köpertemperatur <37,5°C
  • Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt