Einrichtungen

Pflegelexikon

Alzheimer
nach oben

Die Alzheimer-Krankheit ist nur eine von verschiedenen Formen der Demenz. Es lässt sich eine vor dem fünfundsechzigsten Lebensjahr beginnende Frühform von einer nach dem fünfundsechzigsten Lebensjahr beginnenden Form unterscheiden. Die Alzheimer-Demenz entsteht durch allmählichen Untergang von Nervenzellen und Schaltstellen des Gehirns. Über einen Zeitraum von Jahren kommt es dabei zu einem Hirnmassenschwund (Atrophie). Die Alzheimer-Demenz beginnt allmählich und verläuft schleichend, aber stetig fortschreitend.

Ambulanter Pflegedienst
nach oben

Ambulante Pflegedienste ermöglichen es, professionelle Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung ihrer Patienten zu erbringen, mit dem Ziel, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern oder zu erhalten. Um die professionellen Pflegeleistungen sicherzustellen bzw. auszuweiten, nehmen Mitarbeiter von Pflegediensten regelmäßig an Fortbildungen teil, um nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu pflegen. Zum Leistungsprofil von ambulanten Pflegediensten gehören in der Regel die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz sowie Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Oftmals kommen noch Service-Dienstleistungen wie Essen auf Rädern, Fußpflege und Betreutes Wohnen sowie private Dienstleistungen dazu, die von den Kostenträgern nicht übernommen werden.

Apallisches Syndrom
nach oben

Es wird auch Wachkoma genannt. Dabei handelt es sich um einen schlafähnlichen  Zustand mit offenen Augen, bei dem der Patient wach ist, jedoch in der Regel keine Reaktionen, Blickfixierung oder spontane Äußerungen zeigt. Verschiedene Reflexe, etwa der Greifreflex, sind vorhanden. Diese Form der Bewusstseinsstörung geht auf einen Funktionsausfall der Großhirnrinde nach Schädelhirntrauma, Vergiftung, Schock oder Reanimation zurück. Die Patienten müssen intensivmedizinisch überwacht, manche auch beatmet werden. Eine Prognose ist sehr schwierig. Manche Wachkoma-Patienten sterben infolge von Komplikationen, zum Beispiel Infektionen. Andere erwachen selbst noch nach längerer Zeit aus dem Wachkoma und werden wieder vollständig gesund. Fest steht, dass sich die Prognose mit der Dauer des Wachkomas verschlechtert. Umstritten ist, in wie weit Wachkoma-Patienten ihre Umgebung wahrnehmen können. Ein Teil der Ärzte gehen davon aus, dass die Patienten weder andere Menschen noch ihre Umgebung registrieren. Andere Mediziner sind überzeugt, dass die Patienten sehr wohl mitbekommen, ob sie zum Beispiel Zuwendung erfahren, Schmerzen haben oder sie allein gelassen bzw. feindselig behandelt werden. Auch Patienten, die wieder aus dem Koma erwacht sind, berichten teilweise von Wahrnehmungen dieser Art.

Audit
nach oben

ist ein Instrument, das zur Überprüfung von Qualitätszielen eingesetzt werden kann.

Barbetrag
nach oben

Bewohner, die ihren Heimaufenthalt nicht komplett mit ihrem eigenen Einkommen und Vermögen, sondern nur mit Unterstützung der Sozialhilfe bestreiten können, erhalten vom Sozialhilfeträger einen monatlichen Barbetrag. Dieser Betrag setzt sich aus einem Grundbetrag, den alle Berechtigten bekommen, und einem Zusatzbetrag zusammen, der sich an der Höhe des eingesetzten Einkommens orientiert. Die Pflegeeinrichtung nimmt den Barbetrag vom Sozialhilfeträger entgegen, zahlt ihn an den Bewohner aus und/oder verwaltet kleinere Barbeträge im Auftrag des Bewohners.

Behandlungspflege
nach oben

Auch medizinische Behandlungspflege genannt. In der Alten- und Krankenpflege wird zwischen Grundpflege und Behandlungspflege unterschieden. Behandlungspflege ist eine medizinische Hilfeleistung, d.h., sie dient zur Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels. Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Spritzen, die Versorgung von Wunden (Dekubitus), die Blasenkatheter-Versorgung oder Verbandswechsel. Behandlungspflege wird vom Arzt angeordnet, die Ausführung vom Arzt an fachlich qualifiziertes Personal delegiert.

Betreutes Wohnen
nach oben

Es ist deutlich vom Wohnen in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) zu unterscheiden. Beim Betreuten Wohnen mieten Interessierte in einem dafür vorgesehenen und speziell konzipierten Gebäude eine Wohnung. Sie ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen ausgelegt, die noch alleine leben können und wollen, aber gezielt und individuell Service und spezielle Hilfen benötigen. Deshalb können zusätzlich zur Wohnung z. B. Verpflegung, hauswirtschaftliche Dienste, Pflege und Betreuung bestellt und in Anspruch genommen werden. Der Bewohner zahlt dabei eine Monatsmiete und die Kosten für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen. Die Bewohner schließen mit dem Vermieter der Wohnungen einen Mietvertrag ab, der dem Mietrecht unterliegt. Zusätzlich zum Mietvertrag können ein Betreuungsvertrag oder mehrere Betreuungsverträge mit Anbietern von Dienstleistungen abgeschlossen werden. Diese Art der Betreuung unterliegt nicht dem Heimrecht.

Biografie-Orientierung/Bewohner-Orientierung
nach oben

Eine Bewohner-orientierte oder individuelle Pflege versucht, jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit und seiner individuellen Lebensgeschichte zu verstehen und entsprechend zu pflegen. Bewohner-Orientierung ist insbesondere bei Menschen, die an Demenz erkrankt sind, von großer Bedeutung. Indem der Lebenslauf (Biografie) des Bewohners mit ihm und/oder seinen Angehörigen besprochen wird, werden wichtige Stationen und Menschen in der Lebensgeschichte des Bewohners sichtbar. Es wird versucht, dies bei der Pflege zu berücksichtigen. Z.B. wird sich in der Regel ein Mensch, der den Beruf des Gärtners ausgeübt hat, für Pflanzen interessieren und vielleicht Freude daran haben, sich um Zimmerpflanzen zu kümmern – oder er wird sein Zimmer leichter wiederfinden, wenn sein Türschild die Form einer Gießkanne o.ä. hat.

Demenz
nach oben

Als Demenz wird eine Störung bezeichnet, die mit Beeinträchtigungen des Gedächtnisses und anderer Funktionen des Gehirns einher geht. Diese sind so schwer, dass sie die Alltagsbewältigung deutlich beeinträchtigen. Die häufigsten Formen sind die Alzheimer-Demenz und die vaskuläre Demenz.

Diabetes mellitus
nach oben

Diabetes mellitus, im Volksmund Zuckerkrankheit genannt, ist eine Stoffwechselstörung, bei der das Hormon Insulin nicht in ausreichendem Maße gebildet wird oder nicht entsprechend zur Wirkung kommt.

Einstufung
nach oben

Der Begriff der Einstufung bezieht sich auf die Begutachtung des Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können. Der MDK ordnet den Versicherten, je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit, einer der drei Pflegestufen zu.

Ergotherapie
nach oben

Ergotherapie ist die Vereinigung aus Arbeitstherapie und Beschäftigungstherapie. Die Ergotherapie ist eine Behandlungsmethode, die sich an Menschen mit krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Fähigkeiten wendet. Unter Anwendung von spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen, werden Patienten aller Altersstufen individuell gefördert. Durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten soll dem Patienten eine möglichst große Selbstständigkeit und Handlungsfreiheit im Alltag ermöglicht werden.

Gemeinwesen-Orientierung
nach oben

Unter Gemeinwesen-Orientierung versteht man die Offenheit und die Bemühungen, die von einer Senioren-Residenz ausgehen, die Einrichtung und ihre Bewohner in den Stadtteil oder die Gemeinde zu integrieren.

So richten sich bei den Alloheim Senioren-Residenzen die Angebote wie z.B. Mittagessen, Cafeteria, Konzerte, Ausstellungen oder Veranstaltungen auch an Menschen, die außerhalb der Residenz wohnen. Auch beteiligen sich die Alloheim Residenzen ihrerseits an Stadtteil-und Gemeindefesten.

Geriatrie
nach oben

Unter Geriatrie versteht man die Altersheilkunde. Die Geriatrie befasst sich mit der Entstehung, der Vorbeugung, der Diagnose und der Behandlung von Krankheiten, die vorwiegend im Alter auftreten. Ärzte und Pflegekräfte können sich in dieser Fachrichtung aus-, weiter- und fortbilden lassen.

Gerontologie
nach oben

Die Gerontologie befasst sich mit der Erforschung von Alterungsvorgängen des Menschen hinsichtlich ihrer biologischen, medizinischen, psychologischen und sozialen Aspekte.

Gerontopsychiatrie
nach oben

Die Gerontopsychiatrie befasst sich mit den psychischen Erkrankungen im Alter. Dazu zählen z.B. Demenzerkrankungen, Verwirrtheit, Wahnerkrankungen etc. Ärzte und Pflegekräfte können sich in dieser Fachrichtung aus-, weiter- und fortbilden lassen.

 

Grundpflege
nach oben

Unter Grundpflege wird die körperliche Versorgung verstanden. Dazu gehören die Körperpflege, Hilfe und Unterstützung beim An- und Ausziehen, beim Essen und Trinken und beim Aufstehen und Gehen, beim Betten und Lagern. Auch vorbeugende Handlungen und Tätigkeiten zur Vermeidung von zusätzlichen Einschränkungen wie Aufliegen, Versteifungen, Mund- und Rachenentzündungen und Lungenerkrankungen usw. sind damit gemeint.

Heimordnung
nach oben

Jede Pflegeeinrichtung hat ihre eigene Heim- bzw. Hausordnung. Diese muss dem Bewohner ausgehändigt werden, und  der Bewohner muss sich damit einverstanden erklären.

Heimvertrag
nach oben

In einem Heimvertrag stehen vertragliche Leistungen und die jeweiligen Kosten die dort klar beschrieben sein müssen. Der Heimvertrag regelt Art, Inhalt und Umfang der Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Zusatzleistungen.

Inkontinenz
nach oben

Mit Inkontinenz bezeichnet man die Unfähigkeit, Urin und/oder Stuhl halten zu können.

Kurzzeitpflege
nach oben

Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es für diese die Möglichkeit der stationären Versorgung und Betreuung in der Senioren-Residenz. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, eine Auszeit benötigen oder eine bestimmte Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt zu überbrücken ist. Der nötige Antrag bei der Pflegekasse muss vorher gestellt werden, um die Kosten zu decken. Auch die Einrichtung, die eine Kurzzeitpflege übernimmt, muss ausdrücklich von der Pflegekasse zugelassen sein. Die Kassen können auch Auskunft darüber geben, welche Häuser in Frage kommen und wie hoch die Kosten sind.

Langzeitpflege
nach oben

Mit zunehmender Hilfebedürftigkeit eines älteren Menschen, reicht die häusliche Pflege manchmal nicht mehr aus. In aller Regel wird dann der Umzug in eine vollstationäre Einrichtung erforderlich, in der eine umfassende (Tag- und Nacht-) Betreuung und Pflege gewährleistet ist.

Logopädie
nach oben

Logopädie bedeutet so viel wie "Stimmheilkunde" und beschäftigt sich in Theorie und Praxis mit Prävention, Diagnostik und Therapie. Dabei umfasst die logopädische Therapie – entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Patienten – die Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie.

MDK
nach oben

Medizinischer Dienst der Krankenkassen. Er führt Begutachtungen zur Feststellung der Pflegestufe eines pflegebedürftigen Menschen durch. Im Auftrag der Pflegekassen führt der MDK Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI durch.

Nebenkosten
nach oben

Bei den Nebenkosten handelt es sich um Kosten des persönlichen Bedarfs, wie z.B. Friseur oder die chemische Reinigung der eigenen Kleidung. Für den persönlichen Bedarf muss der Heimbewohner selbst aufkommen. Nebenkosten sind weder in den Regel- noch in den Zusatzleistungen enthalten.

Pflegedokumentation
nach oben

Die Leistungen, die tatsächlich am Bewohner erbracht werden, müssen sich auch in der Pflegedokumentation widerspiegeln.

Die Pflegedokumentation dient u.a.:

  • der Transparenz der erbrachten Pflege und Betreuung
  • zur Information aller an der Pflege Beteiligten
  • der Nachvollziehbarkeit aller durchgeführten Leistungen
  • der Aufzeichnung des Verlaufs der Pflege (und ermöglicht somit auch eine Erfolgskontrolle)
  • der Darstellung des gesamten pflegerischen Prozesses
  • als Grundlage für die Unterstützung und Förderung des Bewohners
  • einer einheitlichen Pflege
  • zur juristischen Absicherung
Pflegeheim
nach oben

Pflegeheim ist der Überbegriff für eine Einrichtung, in der wegen Krankheit, Alter oder Behinderung pflegebedürftige Menschen Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege erhalten. Ärztliche Hilfe wird durch die eigene Arztwahl sichergestellt. In diesen Häusern leben pflegebedürftige Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die vertragliche Grundlage für die Bewohner bietet der Heimvertrag, den sie mit dem Träger der Einrichtung abschließen.

Pflegeleistungen
nach oben

Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Welche Leistungen dies im Einzelnen sind, ist abhängig vom Kostenträger, der diese Leistungen bezahlt.

Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist die wichtigste Trägerin von Leistungen zur Pflege. Diese zahlt Leistungen im Rahmen der Pflege und Versorgung bei Pflegebedürftigkeit. Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Leistungen zur Pflege und Versorgung, wenn diese durch Krankheit notwendig werden, z.B. Behandlungspflege (Verbände wechseln etc.) als Teil der häuslichen Pflege zur Vermeidung/Verkürzung von Krankenhausaufenthalten, Kuren für pflegende Angehörige, Haushaltshilfen, Hilfsmittel, etc. Die Sozialhilfeträger bezahlen z.B. Leistungen zur Pflege, Versorgung und sozialen Integration, wenn die Leistungen anderer Kostenträger (etwa der Pflegeversicherung) nicht ausreichen bzw. bei nicht kranken- oder pflegeversicherten Person

Pflegeplanung
nach oben

Pflegedokumentation und Pflegeplanung sind nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern ermöglichen auch die Transparenz pflegerischen Handelns. Alle erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen werden deshalb zentral und nachvollziehbar in einem Dokumentationssystem festgehalten.

Die Pflegedokumentation ist das Steuerungsinstrument dieses Prozesses. Pflegequalität ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer vorausgegangenen Planung. Die vorausschauende Vermeidung möglicher Problemstellungen steht dabei im Mittelpunkt. Je genauer künftige pflegerische Handlungen durchdacht sind, desto leichter fällt die Reaktion auf unerwartete Ereignisse. Für alle Bewohner unserer Alloheim Residenzen werden individuelle Pflegeplanungen erstellt, die kontinuierlich evaluiert und aktualisiert werden.

Die Pflegeleistungen müssen geplant, sinnvoll miteinander kombiniert und auf ein Ziel hin ausgerichtet werden. Dazu ist es notwendig festzustellen, in welcher gesundheitlichen Lage sich der einzelne Bewohner befindet (Feststellung des Istzustandes), d.h: seine Fähigkeiten und Probleme sowie seine Lebensgewohnheiten müssen erfasst werden. Erst anhand der Beschreibung des gesundheitlichen Zustandes kann die Pflege geplant werden. Mit Hilfe der Pflegeplanung und der Pflegedokumentation werden Verläufe sichtbar. So kann gegebenenfalls eine notwendige Änderung in der Zielsetzung sichtbar gemacht  und vorgenommen werden.

Pflegestandards
nach oben

Pflegestandards sind Richtlinien, die die pflegerischen Tätigkeiten beschreiben. Sie dienen dazu, eine bestimmte Qualität in der Pflege zu sichern, die anhand dieser Standards nachgeprüft werden kann. Standards dienen der Qualitätssicherung und beschreiben die Norm, wie eine pflegerische Tätigkeit fachlich richtig vorgenommen werden kann und soll.

Pflegestufe 1
nach oben

Um Leistungen gemäß der Pflegestufe 1 zu bekommen, muss ein Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten täglich vorliegen. Auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) müssen dabei einmal täglich mindestens 46 Minuten entfallen. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein.

Pflegestufe 2
nach oben

Um Leistungen gemäß Pflegestufe 2 zu bekommen, muss ein Zeitaufwand von mindestens drei Stunden täglich vorliegen. Auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) müssen dabei dreimal täglich insgesamt mindestens zwei Stunden entfallen. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein.

Pflegestufe 3
nach oben

Um Leistungen gemäß der Pflegestufe 3 zu bekommen, muss ein Zeitaufwand von mindestens fünf Stunden täglich vorliegen. Grundpflegerische Hilfe (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) muss dabei täglich rund um die Uhr anfallen – auch nachts – insgesamt mindestens vier Stunden. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig sein.

Pflegestufen
nach oben

Welche Pflegestufe für einen Pflegebedürftigen gilt, richtet sich immer danach, wie viel und wie oft Hilfe nötig ist. Dazu zählt neben Körperpflege, Ernährung und Mobilität (grundpflegerische Hilfe) auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Berechnet wird immer die Zeit, die eine Laien-Pflegekraft, zum Beispiel ein Familienangehöriger, an Zeit aufwendet. Das Pflegeversicherungsgesetz unterscheidet zwischen drei Pflegestufen.

Pflegestufen, Antragstellung
nach oben

Welche Pflegestufe für einen Pflegebedürftigen gilt, richtet sich immer danach, wie viel und wie oft Hilfe nötig ist.

Pflegebedürftige erhalten nur auf Antrag Leistungen von der Pflegekasse. Dabei genügt ein formloses Schreiben. Wichtig ist es allerdings, den Antrag rechtzeitig zu stellen, denn: Der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, entscheidet über den Beginn der Ansprüche. Bevor die Pflegekasse über ihre Leistungen entscheidet, muss der Medizinische Dienst der Kranklenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit beurteilen. Ein Gutachter stellt vor Ort fest, welche Hilfen notwendig sind und gibt der Pflegekasse den Hinweis, welche Pflegestufe angemessen ist.

Pflegeversicherung
nach oben

Es ist wichtig, den Pflegebedürftigen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Pflegeversicherung kann Pflegebedürftige und deren Familien zumindest finanziell entlasten. Obwohl die Pflegeversicherung keine Vollversorgung darstellt, ist das Prinzip der Grundsicherung erreicht. Wer pflegebedürftig ist, kann zwischen der Pflege zu Hause und in einer Pflegeeinrichtung wählen.

Die soziale Pflegeversicherung tritt bei einem Pflegefall ein.

Träger der Pflegeversicherung sind Pflegekassen. Die Pflegeversicherung folgt dabei der Krankenversicherung. Grundsätzlich gilt also: Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, genießen Sie dort auch den Schutz der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung sichert Pflegende gleich doppelt ab: Zum einen werden Pflegepersonen, gleich ob es sich um Angehörige, Freunde oder Nachbarn handelt, bei der Betreuung finanziell unterstützt. Zum anderen werden sie unter bestimmten Voraussetzungen in die Renten- und Unfallversicherung einbezogen.

Pflegevisite
nach oben

Die Pflegevisite ist ein zentrales Instrument zur Überprüfung pflegerischer Handlungen und dient damit zugleich der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung. Zum anderen ist die Pflegevisite ein Besuch der Bezugspflegekraft bei dem Bewohner. Der Besuch (Visite) hat das Ziel, den Bewohner aktiv in die Gestaltung seiner Pflege und seiner Belange mit einzubeziehen.

Pflegewohngeld
nach oben

In NRW muss z.B. innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Heimeinzug Pflegewohngeld beim zuständigen Kreisamt beantragt werden. Dies kann nur durch die Pflegeeinrichtung selbst getan werden. Um den Antrag zu stellen, müssen sämtliche Einnahmen (z.B. Renten, Mieteinnahmen, Zinsen) offen gelegt werden. Falls dies durch den Bewohner oder dessen Angehörige nicht erwünscht ist, muss diese Entscheidung dem zuständigen Kreis schriftlich mitgeteilt werden (wenn möglich mit Unterschrift der betreffenden Person).

Entsprechende Formulare und Infomaterial sind beim zuständigen Kreis erhältlich. Pflegewohngeld wird in Abhängigkeit der persönlichen Vermögensverhältnisse des Bewohners und der Vergütungsvereinbarung des jeweiligen Hauses berechnet. Pflegewohngeld wird erst ab Pflegestufe I bewilligt, der entsprechende Pflegeeinstufungsbescheid muss mit dem Antrag mitgeschickt werden. Die Reglungen sind in anderen Bundesländern ähnlich.

Qualitätsmanagement
nach oben

Ein Qualitätsmanagement-System bezeichnet die Gesamtheit aller qualitätsbezogenen Tätigkeiten und Verfahren, Verantwortlichkeiten und erforderlichen Mittel. Es beinhaltet die Qualitätsmanagementdarlegung nach innen und nach außen, die Handhabung von Standards, die Einbeziehung von Verbesserungsvorschlägen und die fortlaufende  Weiterentwicklung des Qualitätsmanagement-Systems innerhalb des Pflegeheims.

Das Qualitätsmanagement-System bildet die Grundlage für die Ausübung der Qualitätsmanagementtätigkeiten:

  • Qualitätsplanung: Tätigkeiten, die die Zielsetzungen und Qualitätsanforderungen an die Dienstleistungen festlegen
  • Qualitätslenkung: Arbeitstechniken und Tätigkeiten, die zur Erfüllung von Qualitätsanforderungen angewendet werden
  • Qualitätssicherung bzw. Qualitätsdarlegung: Qualitätsmanagementhandbuch
  • Qualitätsverbesserung: Sämtliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit von Abläufen innerhalb der Einrichtung
Snoezelen
nach oben

Snoezelen ist eine Entspannungsmethode, die in den Niederlanden für geistig behinderte Menschen entwickelt wurde. Heute findet sie auch in anderen Bereichen wie z.B. in der Altenpflege, Anwendung. Das Wort "Snoezelen" setzt sich zusammen aus dem Wort "snuffelen", was so viel wie "schnüffeln" heißt, und "doezelen", was dösen bedeutet. D.h: Mit Hilfe von Duftstoffen, Farben, Musik und Bewegungen werden sinnliche Erfahrungen und Erlebnisse möglich, die der Entspannung und dem Wohlfühlen dienen.

Tagespflege
nach oben
Teilstationäre Pflegeangebote
nach oben

Sie dienen der Entlastung pflegender Angehöriger, indem sie Pflege tagsüber (Tagespflege), Pflege in der Nacht (Nachtpflege), Pflege am Wochenende oder über kurze Zeit (Kurzzeitpflege) anbieten und möglich machen. Ziel der teilstationären Angebote ist, es dem pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben und ihm auf der anderen Seite zeitweise oder über einen kurzen Zeitraum hinweg intensive Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim zukommen zu lassen.

Vaskuläre Demenz
nach oben

Die vaskuläre Demenz ist eine Erkrankung des höheren Lebensalters. Sie entsteht durch Verkalkung der Hirngefäße und kleine Hirninfarkte (Schlaganfälle). Sie beginnt meist plötzlich, verschlechtert sich schrittweise. Schlaganfälle mit vorübergehenden oder bleibenden körperlichen Symptomen wie Sehstörungen oder Lähmungen sind typisch.

Verhinderungspflege
nach oben

Verhinderungspflege ist eine Form der Kurzzeitpflege. Sie kommt dann zum Tragen, wenn die Pflegeperson ausfällt z.B. wegen Krankenhausaufenthalt o.ä. Wichtig ist zu wissen, dass Verhinderungspflege zusätzlich zur Kurzzeitpflege gewährt werden kann. Auch dabei beträgt die Begrenzung maximal 28 Tagen.

Vorvertrag
nach oben

Der Vorvertrag ist eine Art Anwartschaft. Damit verschaffen Sie sich Planungssicherheit für einen späteren Einzug in das Betreute Wohnen. Im Vorvertrag werden ein voraussichtlicher Einzugstermin und ein Appartementtyp festgelegt.

Wachkoma
nach oben
Wohnstift
nach oben

Der Begriff "Wohnstift" ist nicht geschützt und wird meist synonym für das "Betreute Wohnen" verwendet.