Häufig gestellte Fragen
Rund um die Themen Betreutes Wohnen, Pflege und Senioren-Residenz stellen sich für viele Bewohner und Angehörige ganz neue Fragen, mit denen sie bisher meist nicht konfrontiert worden sind.
In einem Fragen-Antworten-Katalog wollen wir die wichtigsten Punkte ansprechen und Ihnen eine erste Orientierung geben. Für weitergehende Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich gerne auch persönlich zur Verfügung:
Gibt es eine Garage oder einen festen Parkplatz zu meiner Wohnung?
Parkplätze stehen in ausreichender Zahl am Eingang zur Verfügung.
Wie lange dauert es, bis der Notruf beantwortet wird?
Zirka fünf Minuten maximal.
Kann ich mich vom Mittagessen abmelden?
Ja. Wir haben eine Pauschale für das Mittagessen, somit zahlen Sie einen Preis für den gesamten Monat.
Bekomme ich die eingesparten Mahlzeiten erstattet?
Nein, wegen der Pauschale ist dies nicht möglich.
Kann ich mir das Essen in die Wohnung bringen lassen?
Dies ist eine Wahlleistung, steht Ihnen als kostenpflichtige Zusatzleistung gerne zur Auswahl.
Kann ich auch Frühstück und Abendessen bekommen?
Dies ist eine Wahlleistung, steht Ihnen als kostenpflichtige Zusatzleistung gerne zur Auswahl.
Kann ich zusätzliche Reinigungsleistung ordern?
Dies ist eine Wahlleistung, steht Ihnen als kostenpflichtige Zusatzleistung gerne zur Auswahl.
Kann ich Wäsche- und Mangelservice in Anspruch nehmen?
Dies ist eine Wahlleistung, steht Ihnen als kostenpflichtige Zusatzleistung gerne zur Auswahl.
Kann ich den Fahrdienst auch öfter in Anspruch nehmen?
Einmal im Monat können Sie gerne unseren Fahrdienst in Anspruch nehmen, Termine müssen rechtzeitig abgestimmt werden. Selbstverständlich können Sie auch sonst unseren Fahrdienst in Anspruch nehmen, allerdings als Wahlleistung.
Kosten Ausflüge extra?
Sie zahlen nur Ihren Verzehr, der Ausflug an sich ist kostenfrei.
Kostet die Teilnahme an den Festlichkeiten extra?
Generell sind Sie immer herzlich eingeladen. Allerdings gibt es besondere kulinarische Abende, an denen wir auch eine musikalische Begleitung anbieten, dann entsteht ein kleiner Obolus, der zu entrichten ist, z.B. bei dem Italienischen Abend, Hubertusfeier, etc.
Kann ich bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit in der Wohnung bleiben?
Ja, solange Sie mit ambulanter oder privater Hilfe zu Recht kommen.
Habe ich bei Bedarf einen Anspruch auf einen Platz im Wohn-/Pflegebereich?
Uns ist es wichtig, dass selbstverständlich eine kurzfristige Übernahme in die Pflege-Residenz. Allerdings können wir keine Garantie geben, dass Sie sofort einen Platz bekommen. Aber Sie werden bevorzugt einen frei werdenden Platz erhalten.






