Alloheim mobil Düsseldorf

Gumbertstr. 90/92
40229 Düsseldorf

Herzlich willkommen

bei Alloheim Mobil in Düsseldorf.

Wir sorgen für mehr Lebensqualität durch fachgerechte und freundliche ambulante psychiatrische Fachpflege, mit der wir psychisch kranke Menschen zu Hause betreuen.

Darüber hinaus sind wir kompetente Partner im Überleitungsmanagement für Krankenhäuser.

Alloheim Mobil ist in Düsseldorf, im Rhein-Kreis Neuss und im Kreis Mettmann für Sie da.

Über uns

Alloheim Mobil Düsseldorf bietet eine von den Krankenkassen anerkannte ambulante psychiatrische Fachpflege (§ 37 Abs. 2 SGB V) im häuslichen Umfeld sowie im Rahmen der integrierten Versorgung (Soziotherapie). Dabei arbeiten wir mit speziell qualifizierten, multiprofessionellen Teams aus Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und Fachpflegemitarbeitern. In diesem Kontext betreuen wir auch psychisch erkrankte Menschen im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens.

Unser Pflegeangebot

Unsere Leistungen

Grundpflege nach SGB XI

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Leistungen erhält, wer in Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung mindestens 90 Minuten täglich Hilfe braucht, das heißt z.B.: Hilfen bei der Mobilität und im Haushalt.

Leistungen sind u.a.:

  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, z.B. für Arztbesuche
  • Allgemeine Betreuung, wie z.B. Begleitung bei Spaziergängen
  • Einsatz von Haushaltshilfen
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft

Behandlungspflege nach SGB V

Medizinische Behandlungspflege nach SGB V umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Das kann zum Beispiel dann vorkommen, wenn ein Patient nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen wird, er weiterhin das Bett hüten muss und seine Wunde fachgerecht versorgt werden soll. Darunter fallen Tätigkeiten wie:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Medikamentengabe
  • Dekubitusbehandlung
  • Injektionen s.c. und i.m.
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Pflege nach ambulanten Operationen (Krankenhausvermeidung)
  • Stoma- und Sonden-Versorgung
  • enterale und parenterale Ernährung
  • Port-Versorgung
  • Atemwegs-Therapie
  • Tracheotomie-Versorgung
  • Diabetes-Versorgung

Weitere Leistungen

  • Verhinderungs- und Urlaubspflege – auch pflegende Angehörige brauchen einmal Urlaub oder werden krank. Die Organisation einer kurzzeitigen (Urlaubs)vertretung für pflegende Angehörige wird über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI geregelt und verfügt über €1.612 – jährlich
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI stehen allen Pflegebedürftigen iHv €104/€208 zu. Sowohl die geistig oder psychisch als auch die körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen erhalten weitere Unterstützung, um möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen Wänden führen zu können. Die kann z.B. sein: Unterstützung im Haushalt (z. B. Einkaufs- und Botengänge), Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltages (z. B. Fahr- und Begleitdienste), eigenverantwortliche Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen (z. B. praktische Hilfen bei Anträgen und Korrespondenzen).
  • Kostenfreier Beratungsbesuch (Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3, SGB XI) – Pflegebedürftige, die ausschließlich Geldleistung, das sogenannte Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. Wir führen diese Beratungsgespräche gerne mit Ihnen gemeinsam durch.
  • Schulung in der Häuslichkeit – Angehörige von pflegebedürftigen haben Anspruch auf ausführliche Beratungen in den eigenen vier Wänden gem. § 45 SGB XI –je nach Pflegefall und Pflegestufe
  • Pflegeüberleitungsmanagement für Krankenhäuser
  • Ambulant Betreutes Wohnen §53 SGB XII für Psychisch Kranke

Gemeinsam finden wir eine Lösung